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| Arbeiten in Mailand | Aufenthaltgenehmigung | Dokument zur Vorlage beim Ufficio Anagrafe | Beantragung des Wohnsitzes | Steuernummer | Arbeitsbuch | Einschreibung beim Arbeitsamt | staatliche Krankenversicherung |
Voraussetzung für eine Arbeit in Italien sind Kenntnisse der italienischen Sprache. Viele Italiener sprechen keine zweite Sprache, mit Englisch kommt man nicht sehr weit.
Italienische Behördengänge
Für EU-Bürger bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme in Italien. Vor Arbeitsaufnahme sind jedoch eine Reihe von behördlichen Genehmigungen erforderlich, der Zeitaufwand dafür ist nicht zu unterschätzen.Zu beachten ist, daß im Monat August nur mit Minimalbesetzung gearbeitet wird und in diesem Monat fast nichts erreicht werden kann.
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Einreise ist der Permesso di Soggiorno zu stellen.
Behörde:
Questura di Milano - Ufficio Stranieri, Via Montebello 26/28, Tel. 0039 02 62261
Erforderliche Dokumente:
Reisepaß + Kopie, 2 Paßbilder, nach Möglichkeit Bescheinigung des künftigen Arbeitgebers
Dieses Dokument wird für für die Beantragung der Residenza bei der Comune benötigt und ist erhältlich beim:
Behörde:
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland - Via Solferino 40, 20121 Milano, Tel. 0039 02 623110-1
Erforderliche Dokumente:
Reisepaß + Kopie, Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil, Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnortes
Die Behörde prüft innerhalb von ca. 1 Monat nach Anmeldung im Ufficio Anagrafe die Richtigkeit der Wohnadresse und bestätigt schriftlich die Residenza.
Behörde:
Comune di Milano, Ufficio Anagrafe, Via Larga 12, 20121 Milano
Erforderliche Dokumente:
Reisepaß + Kopie, Permesso di Soggiorno + Kopie, Stato di Famiglia + Kopie, Adresse in Mailand
Jeder, auch Kinder erhalten eine Steuernummer.
Behörde:
Steueramt, Via Moscova, 2
Erforderliche Dokumente:
Reisepaß + Kopie
Das Arbeitsbuch begleitet jeden Arbeitnehmer in Italien auf seinem gesamten Berufsweg. In Arbeit sind Chipkarten, auf denen alle Arbeitsstellen gespeichert sind.
Behörde:
Comune di Milano, Via Larga 12,
Erforderliche Dokumente:
Reisepaß + Kopie, Certificato di Residenza + Kopie, Zeugnis des Bildungsabschlusses + Übersetzung
Es wird eine Erklärung über die Qualifikation des Arbeitnehmers ausgestellt.
Behörde:
Agenzia per l’impiego di Milano, Via Lepetit 8, Tel. 02 66984631 / Fax 02 66984652
Euroberaterin ist Dott.ssa Laura Robustini, Tel. 02 77406416
Erforderliche Dokumente:
Codice Fiscale, Libretto di Lavoro, Certificato di Residenza, Stato di Famiglia, Curriculum Vitae, Zeugnisse
Behörde:
Beim nächstgelegenen ASL - Stützpunkt in Wohnnähe
Erforderliche Dokumente:
Erklärung des Arbeitgebers bzw. Schuleinschreibung, Codice Fiscale, Certificato di Residenza, Permesso di soggiorno, Nachweis über die Zahlung der Beiträge
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